Die Wohnfläche beschreibt die nach einer bestimmten Berechnungsgrundlage anrechenbaren Flächen einer Wohnung. Sie ist nicht einfach die gesamte Bodenfläche.

Heller Wohnraum mit Laserdistanzmesser und Notizblock zur Vorbereitung einer Flächenaufnahme.
Beispielabbildung (KI-generiert)

Was bedeutet das im Detail?

Die Wohnflächenverordnung unterscheidet unter anderem nach Raumhöhe und Nutzung. Danach zählen Bereiche mit mindestens zwei Metern lichter Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter nicht. Balkone, Loggien und Dachgärten werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte berücksichtigt.

Kellerräume und andere Zubehörräume gehören nach dieser Verordnung grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Für unbeheizbare Wintergärten gelten besondere Regeln. Welche Grundlage im konkreten Fall anzuwenden ist, sollte aus den Unterlagen hervorgehen.

Was heißt das für Käufer und Eigentümer?

Für Käufer und Verkäufer ist eine nachvollziehbare Berechnung hilfreicher als eine bloße Quadratmeterangabe. Dachschrägen, Treppen und Außenflächen können Unterschiede erklären. Eine Berechnung ersetzt zudem nicht die Prüfung, ob Räume entsprechend genutzt werden dürfen.

Worauf Sie achten sollten

  • Berechnungsgrundlage und Datum erfragen.
  • Dachschrägen und Außenflächen nachvollziehen.
  • Genehmigte Nutzung getrennt prüfen.