Beim Vergleichswertverfahren wird der Immobilienwert aus geeigneten Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren abgeleitet.

Was bedeutet das im Detail?
Die Vergleichsobjekte müssen hinsichtlich der wertbeeinflussenden Merkmale ausreichend ähnlich sein. Unterschiede etwa bei Lage, Größe, Zustand oder Zeitpunkt des Verkaufs müssen berücksichtigt werden. Neben einzelnen Vergleichspreisen können geeignete, aus Marktdaten abgeleitete Faktoren verwendet werden.
Was heißt das für Käufer und Eigentümer?
Angebotspreise aus Immobilienportalen sind keine nachgewiesenen Verkaufspreise. Für eine Einschätzung kommt es auf die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten an. Gerade bei Eigentumswohnungen oder ähnlichen Häusern kann das Verfahren hilfreich sein. Ob die Daten ausreichen, muss für das jeweilige Objekt geprüft werden.
Worauf Sie achten sollten
- Angebots- und Verkaufspreise unterscheiden.
- Vergleichbarkeit der Objekte prüfen.
- Anpassungen nachvollziehbar begründen lassen.